Eine Person im grauen Hemd sitzt an einem Schreibtisch in einem Büro und konzentriert sich auf einen großen Monitor, auf dem Designsoftware läuft. Inmitten des geschäftigen Arbeitsumfelds, mit mehreren Kollegen und Computern im Hintergrund, sorgt sie für die Passwortsicherheit aller digitalen Designs.

Barrierefreiheitsgesetz

Überblick und Auswirkungen Veröffentlichung: 08.04.2025
Autor

Markus Niederbrucker

Markus Niederbrucker ist Senior Developer und trägt einen Bart

Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit im Web Pflicht – doch was genau bedeutet das für Unternehmen? In diesem Beitrag geben wir einen kompakten Überblick über das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), wer betroffen ist und was Website-Betreiber:innen jetzt beachten sollten.

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster)) setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster)) um und regelt die Barrierefreiheit von Websites und Apps. Es basiert auf der europäischen Norm EN 301 549 und orientiert sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster)). Zudem soll das Gesetz durch die Schaffung klarer Standards dazu beitragen, digitale Teilhabe zu fördern und somit die Inklusion von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Welche Unternehmen sind betroffen?

Das Gesetz betrifft Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen anbieten. Dazu zählen nicht nur Webshops und Apps im E-Commerce, sondern beispielsweise auch Websites, auf denen Buchungen getätigt, Mitgliedschaften und Abonnements abgeschlossen oder Termine vereinbart werden können.

Von der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind:

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen UND

  • entweder einem max. Jahresumsatz von 2 Millionen Euro
  • ODER einer max. Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro
Eine Person navigiert auf ihrem Smartphone durch eine Online-Shopping-Oberfläche mit Fokus auf Passwortsicherheit und interagiert mit dem Zeigefinger. Das Bild zeigt Hand und Gerät vor einem leicht unscharfen Hintergrund.

Was müssen Website-Betreiber beachten?

Die Bereitstellung von Informationen muss so gestaltet sein, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich und verständlich sind. Zu beachten ist unter anderem, dass:

  • Textinhalte über mehr als einen sensorischen Kanal vermittelt werden sollten (z.B. barrierefreie Aufbereitung von Texten, sodass diese in verschiedenen Formen wiedergegeben werden können, z.B. per Screenreader vorgelesen werden können)
  • Inhalte und Code entsprechend strukturiert sind
  • Formulare barrierefrei gestaltet sind
  • Bilder mit Alt-Texten versehen sind
  • Inhalte in einer klaren und wahrnehmbaren Weise präsentiert werden, sodass Nutzer sie ohne besondere Erschwernis erfassen können (z.B. Kontraste, Schriftgröße)
  • Die Website auch mithilfe der Tastatur bedienbar ist
  • Inhalte auf allen Geräten gut zugänglich sind (Responsive Design)

Weiters muss eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website veröffentlicht werden. Diese enthält Informationen darüber, wie die Barrierefreiheit sichergestellt wird und welche Teile der Website noch nicht barrierefrei sind. Mindestanforderungen und Formulierungsvorschlag für die Barrierefreiheitserklärung (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster).

Ausnahmen für bestimmte Inhalte

Ausnahmen für bestimmte Inhalte

Folgende Inhalte sind vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen:

• Zeitbasierte Medien (Videos, Audio), die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden
• Ältere PDF-Dokumente (vor 28.06.2025 erstellt)
• Online-Karten (sofern wesentliche Infos anderweitig barrierefrei verfügbar sind)
• Drittanbieter-Inhalte, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen
• Archivierte Websites, die nicht mehr aktualisiert werden

Eine Person zeigt mit einem Stift auf einen Computerbildschirm, der verschiedene Farbmuster anzeigt und gleichzeitig die Passwortsicherheit überprüft. Ein weiterer Monitor im Hintergrund zeigt bunte Diagramme und Grafiken. Der Schreibtisch ist aufgeräumt, Stifte in einem Halter und überall liegen Haftnotizen herum.

Vorteile

Barrierefreiheit zahlt sich aus

  • Erweiterte Zielgruppe

  • Verbesserte Usability

  • Mehr Traffic

Fristen und Konsequenzen

Fristen

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Um ausreichend Zeit zur Anpassung an die Anforderungen dieses Gesetzes zu geben, ist ein Übergangszeitraum von fünf Jahren vorgesehen. Dies gilt jedoch NICHT für E-Commerce Websites, hier wird das BaFG schon ab 28. Juni 2025 verpflichtend.

Konsequenzen

Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, müssen mit Strafen rechnen. Es sind Verwaltungsstrafen bis 80.000 Euro möglich (für KMU maximal 50.000 Euro).

Barrierefreiheits Check

Barrierefreiheits-Check | Ist deine Website barrierefrei?

Wir überprüfen deine Website in einem Basic Check auf mögliche Fehler und Mängel hinsichtlich Barrierefreiheit:

  • Blick auf Design + Funktionalitäten der Website
  • Prüfung auf Barrieren oder offensichtliche Mängel
  • Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Erste Einschätzung + Handlungsempfehlung

Preis: 390 Euro (pauschal)

Dieser Check ist die Basis für weitere Überprüfungen, die wir im Rahmen von detaillierten Audits gerne in Folge vornehmen – diese beinhalten dann umfassende Prüfungen deiner Website gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA.

Jetzt Barrierefreiheits-Check anfragen

Jetzt Barrierefreiheits-Check anfragen

    Um dein Anliegen bestmöglich bearbeiten zu können, brauchen wir ein paar Mindestangaben – diese sind mit „*“ gekennzeichnet.

    Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsgesetz

    • Ab wann gilt das Barrierefreiheitsgesetz?
      Das BaFG ist bereits jetzt in Kraft, aber ab dem 28. Juni 2025 wird es für viele Unternehmen verbindlich – also: jetzt ist der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden!
    • Gibt es Förderungen oder Unterstützung?
      In vielen Fällen gibt es Förderungen und Unterstützungen! Es lohnt sich, bei der WKO oder bei Landesstellen nachzufragen – auch wir bei SPiNNWERK helfen gerne bei der Einschätzung und Umsetzung.
    • Ist Barrierefreiheit nur für Menschen mit Behinderung relevant?
      Nein, Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderung relevant – viele Maßnahmen helfen auch anderen: z. B. älteren Menschen, Menschen mit temporären Einschränkungen (z. B. gebrochenem Arm) oder auch User mit langsamem Internet.
    • Was bedeutet „barrierefrei“ konkret im digitalen Kontext?
      Barrierefrei bedeutet zum Beispiel: Kontraste einhalten, Bildschirmleser unterstützen, Navigation per Tastatur ermöglichen oder Alt-Texte für Bilder bereitstellen. Alles, was den Zugang für Menschen mit Einschränkungen erleichtert.
    • Was bringt mir Barrierefreiheit als Unternehmen abseits der Pflicht?
      Barrierefreiheit bringt dir eine inklusivere Marke, besseres Nutzererlebnis für alle, mehr Reichweite und ein starkes Statement für Diversität. Kurz: digitale Zugänglichkeit ist Zukunftsfähigkeit.
    • Was ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)?
      Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – also so, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen sie uneingeschränkt nutzen können.
    • Was kann ich tun, um meine Website barrierefrei zu machen?
      Erste Schritte: Ein Audit der bestehenden Seite, Orientierung an den WCAG-Richtlinien, Zusammenarbeit mit UX-Expert:innen. Es ist ein Prozess – aber ein machbarer, vor allem mit erfahrenen Partner:innen. Wir als Digital Marketing Agentur unterstützen gerne dabei.
    • Was passiert, wenn mein Unternehmen nicht rechtzeitig reagiert?
      Dann drohen rechtliche Konsequenzen – und vor allem: der Verlust von potenziellen Kunden. Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein echter Wettbewerbsvorteil.
    • Wer ist vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?
      Im Grunde sind alle vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen, die digitale Produkte oder Services anbieten – Websites, Onlineshops, Apps, E-Books, Self-Service-Terminals u.v.m. Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen, aber auch diese sollten Barrierefreiheit mitdenken.
    • Wie erkenne ich, ob meine Website barrierefrei ist?
      Ob deine Website barrierefrei ist erkennst du mit einem Barrierefreiheitstest oder einem professionellen Accessibility-Audit. Automatisierte Tools geben erste Hinweise – echte Sicherheit bringt aber die Analyse durch Expert:innen. Hier helfen wir euch gerne!

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