Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlagen der ZusammenarbeitText
Gegenstand und Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur „SPiNNWERK GmbH“, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt, über von der Agentur an den Kunden zu erbringende Leistungen, insbesondere Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Werbung und ergänzen die besonderen Bedingungen von Beauftragungen und/oder Auftragsbestätigungen.
Allfällige AGBs des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall schriftlich anders vereinbart.
Die Datenschutzregelung, abrufbar unter https://www.spinnwerk.at/datenschutz/, bildet einen integralen Bestandteil dieser AGB.
Die AGB gelten auch für alle künftigen einschlägigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn dabei nicht gesondert auf sie Bezug genommen wird.
Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders im Angebot angeführt.
Einladungen zu Präsentationen: Bereits durch die Einladung und deren Annahme durch die Agentur treten Kunde und Agentur in ein Vertragsverhältnis, für das auch diese AGB anzuwenden sind.
Grundsätze der Zusammenarbeit / Mitwirkungspflicht
Medieninhaber und wirtschaftlicher Eigentümer der digitalen Kanäle (Websites, Social Media Profile, dgl.) ist, sofern nicht anders geregelt, der Kunde.
Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von jeweiligen „Kanälen“ (z.B. Meta für Facebook und Instagram, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen.
Der Kunde garantiert, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, etc.) im Umfang des Vertrages von der Agentur genutzt werden können und keine Rechte Dritter verletzen, und hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Unterlagen und Materialien zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommen, ist die Agentur einseitig zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Für Anfragen und Abstimmung ist seitens des Kunden eine Ansprechperson zu nennen, die während üblicher Geschäftszeiten erreichbar ist.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht oder verursachen wechselnde Kontaktpersonen Mehrkosten für die Agentur, wird er die Agentur für die daraus entstandenen Schäden und Folgekosten entschädigen und gegebenenfalls gegenüber Dritten schad- und klaglos halten.
Die von der Agentur entwickelten digitalen Anwendungen im Webbereich werden in der im Projektplan definierten Testphase auf folgenden Browsern getestet: Chrome, Firefox, Safari, Edge in der letzten Vollversion (Zahl vor der Kommastelle oder Punkt, beispielsweise 11.x.x.). Das Testen und die Optimierung mobiler Anwendungen erfolgt auf den Standardbrowsern der Plattformen iOS (Safari) & Android (Chrome) in der letzten vollen Version (Zahl vor der Kommastelle oder Punkt, bspw. 11.x.x.).
Ein Mehraufwand der Agentur durch Änderungen und technische Neuerungen im Umfeld in der Sphäre des Kunden (Browser, Social Media Plattformen, dgl.) ist vom Kunden gesondert zu tragen.
Der Kunde ist verpflichtet, zu Inhalten, die ihm zur Freigabe übermittelt werden, innerhalb der vereinbarten Frist Stellung zu nehmen. Wenn nicht abweichend vereinbart, beträgt diese Frist 10 Arbeitstage. Erfolgt keine Stellungnahme binnen dieser Frist, so gilt die Zustimmung als erteilt.
Sofern nicht anders vereinbart, umfassen die Leistungen der Agentur jeweils zwei Korrekturschleifen.
Angegebene Liefer- und Leistungsfristen gelten als unverbindlich, sofern nicht anders geregelt. Bei einem Verzug, der eindeutig der Agentur zuzuordnen ist, kann der Kunde nach Setzen einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, sofern die Nachfrist ergebnislos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche diesbezüglich sind ausgeschlossen.
Wird die Website bei einem anderen Provider als jenen der Agentur gehostet, ist der Kunde alleine für die Erfüllung der Voraussetzungen bei diesem Provider verantwortlich. Die Koordinationsarbeiten mit einem Provider werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung, dass die entwickelte Software, die in/für der/die Agenturumgebung entwickelt wurde, auch nach einer Portierung lauffähig ist.
Die Agentur behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklung vor, sofern der vereinbarte Leistungsumfang erreicht wird.
Die Agentur ist weiters berechtigt, zur Erfüllung von Leistungen, verbundene Unternehmen oder Dritte heranzuziehen.
Gewährleistung
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Im Fall berechtigter Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung zu. Die Agentur ist berechtigt, falls es unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar ist, diese zu verweigern. In diesem Fall ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.
Nach der erfolgreichen Übergabe, während des Betriebes, wird die Agentur beim Auftreten von schweren Fehlern, welche die grundsätzliche Erreichbarkeit (wie in der Leistungsbeschreibung aufgeführt) der Webseite unmöglich machen, an Wochentagen innerhalb von maximal 2 Werktagen ab schriftlicher Meldung durch den Kunden die Reparatur mit hoher Priorität in Angriff nehmen. Alle anderen – nicht schweren Fehler – werden im Ermessen der Agentur behoben.
Für den technischen Betrieb der Website wird eine Uptime-Garantie für die Erreichbarkeit der Services von 99,7 % mit einem Durchrechnungszeitraum von einem Jahr vereinbart. Davon ausgenommen sind Wartungs- und Servicearbeiten.
Der Kunde ist nicht befugt, von der Agentur erstellte oder zur Verfügung gestellte Software zu ändern oder anzupassen und nimmt zur Kenntnis, dass jeglicher Eingriff in die Programmiercodes, etwa in Form von Änderungen durch den Kunden oder Dritte, die Funktionalität beeinträchtigen kann. Für derartige Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. Allfällige Reparaturarbeiten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Agentur trifft keine Verpflichtung zu derartigen Reparaturarbeiten.
Urheber- und Nutzungsrechte
Wird kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Vorableistungen – gleich in welcher Form – zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu verwenden. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Agentur zu übergeben und Informationen dazu zu vernichten.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen, Ideen, Entwürfe und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Zahlung einer Pönale in Höhe von EUR 15.000,- exkl. USt.
Sämtliche von der Agentur angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen der Agentur dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der Agentur oder ohne bestehendes Vertragsverhältnis genutzt oder bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc., ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen ursprünglich vereinbarten Honorars an die Agentur zu zahlen.
Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck, den vereinbarten Zeitraum (im Zweifelsfall der Zeitraum des bestehenden Auftragsverhältnisses) und den vereinbarten Medienkanal/die vereinbarte Mediengattung. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
Die Nutzung durch den Kunden richtet sich in Ihrem Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechend Anwendung. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen/Nutzung über den vereinbarten Zweck oder die vereinbarte Lizenzierungsart hinaus sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Agentur.
Sofern die Agentur für die Programmierung eine Fremdsoftware verwendet, steht dem Kunden das Nutzungsrecht gemäß dem zugrundeliegenden Lizenzvertrag zu (Werknutzungsbewilligung).
Die Parteien vereinbaren, dass im Sinne des UrhG bei KI (Künstliche Intelligenz) generierten Assets, die nicht wesentlich zusätzlich von der Agentur bearbeitet und in eine neue Form gebracht werden, keine Urheberrechte bestehen und die Agentur daher für diese Assets auch keine exklusiven und uneingeschränkten Werknutzungsrechte bieten bzw. gewährleisten kann. In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 Abs. 2 des EU AI Act hin.
Die Agentur darf von ihr entwickelte Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag und den Kunden als Referenzkunden mit einer kurzen Projektbeschreibung für eigene Zwecke ohne Abstimmung veröffentlichen.
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
Aufbewahrung von Materialen + Daten
Sofern in unseren Vereinbarungen nicht anders festgelegt, bewahrt die Agentur produziertes Rohmaterial nach eigenem Ermessen, aber zumindest für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten auf. Für finale Produktionen verlängert sich diese Mindestaufbewahrungsfrist auf bis zu zwölf Monate.
Abwerbeverbot
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, keine fest angestellten oder freien Mitarbeiter:innen des anderen Vertragspartners, auch bis 2 Jahre nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses, abzuwerben, anzustellen oder in eigenen Dienst- oder Werkvertragsverhältnissen zu beschäftigen. Bei Zuwiderhandlung verpflichten sich die Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung, an den anderen Vertragspartner. Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, wenn der andere Vertragspartner schriftlich einem solchen Vertragsverhältnis zustimmt.
Preise und Zahlung
Bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei allen Verträgen, deren Projektzeitraum die Dauer eines Jahres überschreiten, gelten die vereinbarten Preise als auf der Basis des österreichischen Verbraucherpreisindex wertgesichert.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB und sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch die Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten zusätzlich zu verrechnen. Der Kunde erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der an Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten notwendigen Datenübermittlung.
Außerdem ist die Agentur bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Agentur wird die geplante Dienstunterbrechung oder Dienstabschaltung dem Vertragspartner unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen ankündigen.
Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Vertragspartner innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungslegung schriftlich bei der Agentur einzubringen. Mit unbeeinspruchtem Ablauf der Frist erkennt der Kunde die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und der Höhe nach an. Im Falle einer fristgerechten Einwendung wird die Agentur diese überprüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der ausgestellten Rechnung bestätigen oder die Rechnung entsprechend abändern bzw. neu berechnen.
Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt ein Durchschnittsstundensatz von EUR 140,- (Euro hundertvierzig) exkl. USt. (Stand 01.05.2025). Jährliche Anpassungen des Satzes erfolgen auf der Basis des österreichischen Verbraucherpreisindex.
Nicht aufgebrauchte Stunden aus Stundenpaketen nach Ablauf verfallen ersatzlos, die Rückerstattung von nicht aufgebrauchten Stunden aus Stundenpaketen wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Außerordentliche Kündigung
Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen unberührt.
Als außerordentliche Kündigungsgründe gelten im Besonderen:
- Die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund mangelnden Vermögens.
- Die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch eine der Vertragsparteien, insbesondere die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden und die Überschreitung von Zahlungszielen seitens des Kunden von mehr als 60 Tagen.
- Die direkte oder indirekte Übernahme eines Geschäftsanteils an einer Partei durch einen direkten Mitbewerber der jeweils anderen Partei im Ausmaß von über 50 %.
Stornobedingungen bei Workshops
Der Kunde hat das Recht, eine Buchung oder eine Teilnahme an einem Workshop zu stornieren, welche schriftlich zu erfolgen hat. Langt die schriftliche Verständigung mehr als zwei Wochen vor Durchführung ein, so werden keine Gebühren in Rechnung gestellt. Langt die schriftliche Verständigung weniger als zwei Wochen vorher ein, so werden 50 % der Workshopgebühr in Rechnung gestellt.
Bei Veranstaltungen mit einer Mindestteilnehmerzahl oder Erkrankung eines Vortragenden / Coaches sowie bei Fällen von höherer Gewalt behält sich die Agentur das Recht vor diesen zu verschieben bzw. abzusagen. Selbstverständlich steht hier die volle Kostenrückerstattung in Höhe des Veranstaltungspreises bei Nichtteilnahme zu.
Haftung / Haftungsausschluss
Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der eindeutige Nachweis dafür obliegt dem Kunden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit.
Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zuverlässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse und deren wirtschaftlichen Erfolg. Die Agentur haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
Sofern die Agentur den Auftrag unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche entstehen, tritt die Agentur diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall an diese Dritten halten.
Der Kunde akzeptiert, dass keine Software frei von Fehlern sein kann.
Mitteilungen
Sämtliche Mitteilungen zwischen den Parteien bezüglich der Durchführung und Beendigung der Vereinbarung haben schriftlich zu erfolgen, sofern keine gesetzliche Formvorschrift besteht. Die Schriftform ist gewahrt, wenn die Mitteilung per E-Mail erfolgt.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von der Schriftformerfordernis.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten und Undeutlichkeiten.
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrecht